Das Landgericht Aachen hat einen Unternehmer zur Mängelbeseitigung verurteilt, weil es bei der Nutzung der von ihm verlegten Wasserleitungen zu Schlaggeräuschen kam. Dies sei, so das Landgericht, ein Ausführungsmangel. Die Schlaggeräusche hätten verhindert werden können, wenn eine Ummantelung und Befestigung der Wasserrohre erfolgt wäre. Auch wenn es für diesen Bereich keine DIN-Normen gäbe, müsse sich der Unternehmer über den Inhalt einer fachgerechten Ausführung informieren. mehr...
Nach der Installation von Wasserleitungen tritt aus den Wasserzapfstellen im Obergeschoss eines Hauses rostiges Wasser aus. Der Bauherr rügt dies gegenüber dem Sanitärinstallateur als Mangel. Ein Sachverständiger stellt fest, dass das Wasser erhöhte Konzentrationen an Metallen und anderen Inhaltsstoffen enthält. Der Bauherr ist der Auffassung, der Sanitärinstallateur habe fehlerhaft verzinkte Ventile verbaut, zudem fehle das Prüfzeichen des Herstellers. mehr...
Nach den gesetzlichen Regelungen ist zwischen der Hemmung der Verjährung (BGB § 203) und dem Neubeginn (VOB/B § 12 Abs. 1 Nr. 1) der Verjährung zu unterscheiden. Ein Neubeginn der Verjährung ist immer dann anzunehmen, wenn sich aus dem Verhalten des Verkäufers unzweideutig ergibt, dass er seine Mängelbeseitigungsverpflichtung uneingeschränkt anerkennt und sein Wahlrecht entweder durch Neulieferung oder Nacherfüllung ausübt. mehr...
Der Fall ist häufig. Ein Unternehmer ist verpflichtet, bei seinen Vertragspartnern Anlagen oder Anlagenteile einzubauen. Die einzubauenden Teile bezieht er von seinen Lieferanten. Gegenüber dem Kunden haftet er auch für diese Teile/ Baustoffe auf Gewährleistung. Stellt sich nun heraus, dass eingebaute Teile mangelhaft sind, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Handwerker vom Baustofflieferanten neben der Mängelhaftung für das Material auch die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau der nachgelieferten Kaufsache verlangen kann. mehr...
Das Amtsgericht Fritzlar hat mit Urteil vom 27.06.2006 - 8 C 729/06 - entschieden, dass durch Überprüfungsarbeiten ein Werkvertrag auch dann nicht zustandekommt, wenn der Unternehmer vor Überprüfung der Mängelrüge schriftlich mitteilt, dass für den Fall, dass die Mängelrüge unbegründet sei, eine Vergütung in bestimmter Höhe für die Tätigkeit beansprucht wird. mehr...