Für Bestatter gelten seit kurzem neue berufliche
Standards. Darauf weist der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hin, der
auch der Bundesinnungsverband der Bestatter ist. Grundlage der Änderungen ist
die europäische Norm DIN EN 15017. Auf 33 DIN-A 4-Seiten legt sie die
Anforderungen an Bestatter-Dienstleistungen fest.
Die neue Norm ersetzt die bisher in Deutschland gültige DIN 77300. Änderungen
betreffen unter anderem die Anforderungen an das Personal der Bestatter, dessen
Beratungspflichten sowie Versorgung und Transport des Leichnams. Beschrieben
wird auch die thanatopraktische Behandlung, das heißt die zeitweilige
Konservierung des Verstorbenen durch Einbalsamierung.
Die Schrift erläutert zudem 44 wichtige Begriffe aus dem Bestattungswesen. Im
Anhang enthält sie das Muster eines Leichenpasses und listet die ethischen
Regeln der Internationalen Kremations-Vereinigung auf.
„Mit dieser Norm sind die Bestatter eines der ersten Gewerbe, das europaweit
einheitliche Richtlinien für fachgerechte Dienstleistungen festlegt“, sagt
Rainer Gebhardt, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Bestatter im BHKH. „So wird
die Qualität in unserem anspruchsvollen Tätigkeitsbereich gesichert. Das ist
besonders wichtig, denn Bestatter tragen eine hohe Verantwortung.“
Bei vorgeschriebenen Ausschreibungen und Vergaben im Bestattungswesen ist die
Norm maßgeblich für die Auswahl des Auftragnehmers. Relevant ist sie auch für
Gerichte und Sachverständige. Sie dient als Grundlage, um zu beurteilen, ob ein
Bestattungsvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde und das Verhalten des Bestatters
fachgerecht war. Die Norm DIN EN 15017 ist im Beuth Verlag
veröffentlicht worden.
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