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Bessere Rechtssicherheit für Tischlerei-Betriebe


11.01.05

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat erreicht, dass die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Tischlerarbeiten in einem wichtigen Punkt geändert worden sind: Die innere Abdichtung der Anschlussfugen eines Fensters ist als abrechenbare Besondere Leistung aufgenommen worden.

Die neue Fassung der ATV Tischlerarbeiten wird im Januar  2005 gültig. Sie ist Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB ist Grundlage für viele Verträge im Baubereich.

Mit dieser Änderung ist es dem BHKH gelungen, mehr Rechtssicherheit für Tischler und Schreiner zu schaffen, erklärt Günter Füllgraf, Präsident des BHKH. Architekten und andere Bauplaner müssen die innere Abdichtung eines Fensters nun konkret in der Ausschreibung benennen, wenn der Fensterbauer sie ausführen soll. Sie können diese Leistung bei einer unpräzisen Ausschreibung nicht mehr unter Hinweis auf den Stand der Technik einfach einfordern.

Bisher kam es bei dieser Frage oft zu Auseinandersetzungen. Die alte VOB hatte die innere Abdichtung nicht explizit genannt. Es war nur ein fest montiertes, schlagregendichtes, in der Anschlussfuge gedämmtes Fenster zu liefern, so Füllgraf. Tatsächlich aber wurde oft auch die innere Abdichtung vom ausführenden Betrieb erwartet. Extra vergütet wurde sie in der Regel nicht.

Dies ändert sich nun. In der VOB definierte Besondere Leistungen gehören nur dann zur vertraglichen Leistung, wenn sie besonders verlangt und besonders vergütet werden, erläutert Dr. Bettina Wehrisch, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. Die neue Regelung bringe also einen erheblichen Mehrumsatz für Tischler- und Schreinerbetriebe mit sich.

In diesem Punkt ist die Änderung der ATV Tischlerarbeiten ein Erfolg für uns, so Wehrisch, weitere Modifizierungen sind jedoch notwendig. Der BHKH werde sich für eine neuerliche Überarbeitung stark machen.

So schreibt die aktuelle Fassung vor, die Innenfugen zwischen Fenster und Wand mit Mineralfaserdämmstoffen auszufüllen. Bisher war hier nur neutral von Dämmstoffen die Rede. In der Praxis wurde in den allermeisten Fällen PU-Schaum verwendet was nun nicht mehr VOB-konform ist. Diese Regelung macht keinen Sinn, kritisiert Wehrisch. Mineralfaserdämmstoffe sind aufwändiger zu verarbeiten und somit teurer als PU-Schaum. Außerdem ist es nicht immer möglich, sie zu verwenden.

Da sich neben den ATV Tischlerarbeiten auch andere Bestandteile der VOB geändert haben, wird in Kürze ein Ergänzungsband zur VOB erscheinen. Er kostet als Einzelexemplar 14 Euro, als Kombi-Band mit der VOB-Gesamtausgabe 38 Euro. Zu bestellen ist er bei der:

HKH-Service + Produkt GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin
Tel.: 030 27 90 70-0
Fax: 030 27 90 70-60,
E-Mail: info@hkh.de
Online-Bestellungen: www.hkh.de.



News-ID: 08A8JD376Q

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