Ende Januar hatte die Bundesregierung nach einem mehrjährigen Entwicklungsprozess ihre Beschaffungsrichtlinie für Holz und Holzprodukte veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie muss in Zukunft jeder Lieferant – zum Beispiel durch ein PEFCZertifikat – nachweisen, dass die gelieferten Holzprodukte aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die Bundesregierung ist mit der Beschaffungsrichtlinie in guter Gesellschaft, denn international machen sich schon viele Regierungen und auch die EU für Holzprodukte mit Zertifikat stark. National übernimmt Baden-Württemberg nun die Vorreiterrolle bei der Förderung einer pfleglichen Waldbewirtschaftung, indem es als erstes Bundesland die Beschaffungsrichtlinie des Bundes umsetzt.
„Als traditionelles Waldland ist Baden-Württemberg bestrebt, durch eine ausschließliche Nutzung von Holzprodukten, die mit einem vertrauenswürdigen Siegel ihre Herkunft belegen, die nachhaltige, Forstwirtschaft zu unterstützen. Das Land stärkt durch dieses Vorgehen die heimischen Waldbesitzer, die schon frühzeitig auf eine Zertifizierung ihrer Wälder nach den anerkannten PEFC-Richtlinien gesetzt haben“, erläutert Gundolf Fleischer, Staatssekretär des Stuttgarter Finanzministeriums. Auch Martin Bentele, der Geschäftsführer der Forstkammer, der Interessenvertretung des Privat- und Kommunalwaldes in Baden-Württemberg, begrüßt die schnelle Umsetzung der Beschaffungsrichtlinie durch das Land: „Dass das PEFC-Zertifikat als Nachweis für eine nachhaltige Herkunft durch die Bundes- und nun auch Landesregierung anerkannt wird, bestätigt die Leistungen der heimischen Waldwirtschaft, denn allein in Baden-Württemberg sind mit über 1,1 Mio. Hektar rund 81 % der Landeswaldfläche nach PEFC zertifiziert.“
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