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Überarbeitung der ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten“ beschlossen


26.09.05

Die strittige Norm ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten soll auf Initiative einer Reihe von Verbänden geändert werden. Der Deutsche Vergabeausschuss (DVA) will diese Norm, die auch den Einsatz von Dämmstoffen im Fensterbau regelt, zügig überarbeiten. Die Verwendung von Polyurethanschaum ist weiterhin möglich, wenn der Auftraggeber darauf ausdrücklich hingewiesen wird. Dieser Hinweis kann nach der geplanten Überarbeitung entfallen.

Die Überarbeitung ist aus Sicht der Verbände u. a. notwendig, weil die seit Anfang des Jahres geltende ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten die Dämmung mit Mineralfaserdämmstoffen zur Regelausführung erklärt hat. Diese Bestimmung wurde von vielen Baupraktikern mit Verwunderung und Unverständnis zur Kenntnis genommen. Denn der üblicherweise zur Dämmung verwendete Polyurethanschaum hat sich mit seinen vielseitigen Einsatzmöglichkeiten seit 30 Jahren im Bauwesen bestens bewährt. Bis zur Neufassung der Norm kann die bewährte Dämmung mit PU-Schaum auch weiterhin fachgerecht vorgenommen werden. Der Auftragnehmer muss dann allerdings den Auftraggeber im Angebot und in der Auftragsbestätigung auf die Verwendung von PU-Schaum hinweisen.

Der Arbeitskreis PU-Ortschaumhersteller AKPU, der Bundesverband Holz und Kunststoff BHKH, der Fachverband Glas Fenster Fassade BW, der Industrieverband Dichtstoffe IVD, der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum IVPU und der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller VFF haben deshalb eine gemeinsame Empfehlung formuliert. Unternehmen sollten bis zur Neuausgabe der ATV DIN 18355 private Auftraggeber im Angebot und in der Auftragsbestätigung mit folgender Formulierung auf die Verwendung von PU-Schaum hinweisen: Abweichend von der ATV DIN 18355 vereinbaren die Vertragspartner, dass die Anschlussfuge zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit PU-Schaum gedämmt wird. Eine fachtechnisch einwandfreie Ausführung ist gewährleistet.' Die rechtssichere Handhabung im Verhältnis zu öffentlichen Auftraggebern ist noch ungeklärt und wird Gegenstand von Abstimmungsgesprächen mit dem DVA sein.

Die Dämmung der Fugen zwischen Baukörper und Fenster sowie Türen gehört zu den wichtigen Anwendungsgebieten von PU-Schaum. Hervorragende bauphysikalische Eigenschaften und die einfache Handhabung haben dazu beigetragen, dass Ein- und Zweikomponenten-Polyurethanschäume in diesem Marktsegment einen Anteil von über 80 Prozent erlangt haben. Sie haften auf fast allen Untergründen und füllen Fugen sehr gut aus. Weitere Vorteile sind Elastizität, Luftundurchlässigkeit des Materials und guter Schallschutz. Aufgrund seiner hohen Wärmedämmeffizienz und seiner guten Fülleigenschaften leistet Polyurethanschaum einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung in Gebäuden.

Gute Noten erhält PU-Schaum auch vom Institut für Fenstertechnik Rosenheim (ift). Nach Einschätzung des europaweit anerkannten Instituts stellt PU-Schaum im praktischen Einsatz durch die rationelle Verarbeitung bei guter Fugendämmqualität den Standard-Fugendämmstoff dar, während andere Produkte nur eine untergeordnete Rolle spielen. Die Gutachter- und Überwachungstätigkeit habe gezeigt, dass sich PU-Schaum für die Dämmung von Fensterfugen in der Praxis bestens bewährt habe. Nennenswerte Reklamationen oder Schadensfälle sind nicht bekannt.

Die alleinige Hervorhebung von Mineralfaserdämmstoffen als Regelausführung in der geänderten ATV DIN 18355 hat zu erheblicher Verunsicherung bei den Fensterbauern geführt. Die Änderung könnte irrtümlich so verstanden werden, dass PU-Dosenschaum bei öffentlichen Bauvorhaben nicht mehr verwendet werden solle. Ein genereller Ausschluss von PU-Schaum sei jedoch nicht beabsichtigt, noch sei dieser inhaltlich aus der geänderten ATV DIN 18355 abzuleiten, wie der Vorstandsvorsitzende des DVA, Michael Halstenberg, betont. Polyurethanschaum sei, so Halstenberg, korrekte Verarbeitung und Gesamtausführung der Anschlussfuge vorausgesetzt, für eine fachtechnisch einwandfreie Ausführung von Anschlussfugen, beispielsweise von Fugen zwischen Fenster und Mauerwerk grundsätzlich geeignet. Entscheidend sei der Gesamtaufbau der Fuge. Unter Berücksichtigung der fachtechnischen Aspekte hält es auch der Vorstand des DVA für sinnvoll, die ATV DIN 18355 nochmals zu überprüfen.

Der Bundesverband des Tischlerhandwerks BHKH und der Verband Fenster und Fassade VFF haben als Mitglieder des DVA die Überarbeitung der ATV DIN 18355 beantragt, wie auch der Fachverband Glas Fenster Fassade BW. Der zuständige Hauptausschuss Hochbau im DVA hat diesem Antrag im Juli dieses Jahres stattgegeben. Kernpunkt des Antrags sind die Bestimmungen in Ziffer 3.5.3 und 3.5.4, dass Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper mit Dämmstoffen, z. B. mit PU-Schaum, vollständig auszufüllen sind. Der Vorstand des DVA hat sich für eine möglichst zügige Umsetzung von Änderungen ausgesprochen. Aus verfahrenstechnischen Gründen ist aber noch nicht sicher, ob die vorgesehenen Änderungen bereits in der VOB 2006 berücksichtigt werden können. Bis zur Neuausgabe der ATV DIN 18355 empfehlen die Verbände AKPU, BHKH, FV GFF, IVD, IVPU und VFF, bei der Verwendung von PU-Schaum auf die oben genannte Formulierung zurückzugreifen.

Das Gutachten des ift und weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der folgenden Website:
www.akpu.org
www.ivpu.de

 



News-ID: 08W2ZENTLR

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