Auf seiner 17. Sitzung am vergangenen Mittwoch in Berlin hat der Deutsche Forst-Zertifizierungsrat (DFZR) mit überwältigender Mehrheit die neuen Systemgrundlagen verabschiedet. Sowohl die Systembeschreibung und die Standards, als auch die Indikatorenliste und die Anleitung zu den Vor-Ort-Audits wurden komplett überarbeitet. Der Vorsitzende von PEFC Deutschland e.V., Marian Freiherr von Gravenreuth, ist sich sicher, dass durch die vorgenommenen Verbesserungen sowie den transparenten und partizipatorischen Revisionsprozess die Glaubwürdigkeit von PEFC weiter gesteigert wird.
Die Konkretisierung unserer Waldbewirtschaftungsstandards bringt für die zertifizierten Forstbetrieben und die Zertifizierer ein Mehr an Sicherheit, weil dadurch unterschiedlichen Auslegungen Einhalt geboten wird. Darüber hinaus stärkt die enge Anbindung an die pan-europäischen Kriterien und Indikatoren sowie die strenge Ausrichtung der Verfahren an weltweit gültigen ISO-Normen das deutsche PEFC-System. Ich freue mich, dass durch den heutigen Beschluss der Weg zur Akkreditierung unserer Zertifizierungsstellen durch eine unabhängige Akkreditierungsstelle frei ist und damit PEFC seiner Vorreiterrolle bei diesem Thema gerecht wird., so Marian Freiherr von Gravenreuth.
In Bezug auf die Standards hat es bei allen drei
Dimensionen der Nachhaltigkeit Veränderungen gegeben. Die ökonomische Dimension wurde u.a. gestärkt
durch - die Vorgabe, auf hohe Wertschöpfung und ökonomischen Erfolg hinzuwirken. - konkretere Anforderungen an die Managementpläne Verbesserungen bei den ökologischen Standards
ergeben sich u.a. aus - einer weitergehenden Reglementierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. - einer Ausweitung der Regelungen zum Bodenschutz auch bei Maschineneinsatz außerhalb der Holzernte. - einer Regelung zum Einsatz von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft und fremdländischen Baumarten in Mischbeständen. - der Forderung an einem Herkunftsnachweis für Saat- und Pflanzgut. einem Leitfaden zum Totholzmanagement. Im sozialen Bereich sind u.a. folgende
Änderungen erwähnenswert:
Leitfaden zur Konkretisierung der Anforderungen an die Qualifikation von
Dienstleistern und Selbstwerbern. Bevorzugung von Forstunternehmer mit einem
anerkannten Nachweis, wie dem RAL-Gütezeichen oder dem Deutschen
Forst-Service-Zertifikat. Mit der neuen Systembeschreibung wird sowohl die Rolle
als auch die Verantwortung der regionalen PEFC-Arbeitsgruppen als Inhaber des
regionalen Zertifikates und Garanten für die Systemstabilität betont. Die beschriebenen Verfahren genügen dabei den Anforderungen der Norm für Produktzertifizierung DIN EN 45011. Die Anleitung zu den Vor-Ort-Audits beinhaltet Regeln zur Stichprobenerhebung, die den Kriterien des EA-Leitfadens zur DIN EN 45012 entsprechen, sowie zur Bewertung von Abweichungen von den Standards und zur Verhängung von Sanktionen. Mit der neuen Grundlage zur Stichprobenziehung wird PEFC seinem Anspruch gerecht, ein lernendes System zu sein, und berücksichtigt die in der Vergangenheit geäußerte Kritik.
Das neue System tritt sofort in Kraft, wird jedoch erst ab 01.01.2006 für jeden Akteur verbindlich.
|