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Baurechtliche Grundlage für mehrgeschossige Holzbauten


08.10.07

MPA Braunschweig stellt drei allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Wand- und Deckenkonstruktionen in Verbindung mit einer Brandschutzbekleidung aus.

Nach der neu gefassten Musterbauordnung (MBO 2002) ist es in Verbindung mit der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR 2004) möglich, Gebäude der Gebäudeklasse 4 – das sind Gebäude mittlerer Höhe mit bis 13 m Fußbodenhöhe des obersten Geschosses und max. 400 m2 pro Nutzungseinheit –  in Holzbauweise zu errichten. Die Höhe der Gebäude entspricht bis zu fünf Geschossen. Die Bestimmungen der MBO gelten auch für Aufstockungen im Bestand.

In der M-HFHHolzR wird für Holzbauteile mit tragender und aussteifender Wirkung gefordert, dass sie mindestens hochfeuerhemmend (F 60) auszubilden sind, über eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen verfügen und ein Brandeintrag in die Konstruktion für mind. 60 Minuten verhindert wird (Kapselkriterium K). Dies muss durch ein dafür zertifiziertes Institut durch Brandprüfungen an konkreten Bauteilen nachgewiesen werden. Seit Juli 2007 stehen nun drei allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für hochfeuerhemmende Bauteile zur Verfügung, die das Errichten von bis zu fünfgeschossigen Gebäuden in Holzbauweise baurechtlich eindeutig absichern.

Die Prüfzeugnisse wurden als Ergebnis eines Forschungsprojektes, das die DGfH Innovations- und Service GmbH koordiniert und das vom Holzabsatzfonds und der Holzbauwirtschaft gefördert  wurde, von der Materialprüfungsanstalt Braunschweig ausgestellt. Sie betreffen die folgenden Wand- und Deckenkonstruktionen, jeweils in Verbindung mit einer Brandschutzbekleidung:

- Tragende, raumabschließende Trennwandkonstruktion aus einem Holzständerwerk mit einer beidseitigen Beplankung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) der Feuerwiderstandklasse REI 60 gemäß DIN EN 13 501-2 in Verbindung mit einer K260-Brandschutzbekleidung gemäß DIN EN 13 501-2
Nr.: P-3534/5316-MPA BS
- Holzbalkendecke mit einer unterseitigen Bekleidung aus Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) der Feuerwiderstandklasse REI 60 gemäß DIN EN 13 501-2 in Verbindung mit einer K260-Brandschutzbekleidung gemäß DIN EN 13 501-2 bei einseitiger Brandbeanspruchung von oben oder unten
Nr.: P-3548/5456-MPA BS
- Tragende, raumabschließende Trennwandkonstruktion aus einem Holzständerwerk mit einer beidseitigen Beplankung aus Holzwerkstoffplatten sowie Gipskarton-Feuerschutzplatten (GKF) und mechanischer Beanspruchbarkeit (Stoßbeanspruchung) der Feuer-widerstandklasse REI-M 90 gemäß DIN EN 13 501-2 in Verbindung mit einer K260-Brandschutzbekleidung gemäß DIN EN 13 501-2
Nr.: P-500/115/07-MPA BS

Planer verfügen nun mit den Prüfzeugnissen und den zugehörigen Technischen Baubestimmungen über ein zuverlässiges Regelwerk für das wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Bauen mehrgeschossiger Gebäude mit Holz. In den meisten Bundesländern wurden die Regelungen der Musterbauordnung und der Muster-Richtlinie bereits umgesetzt. Bei konkreten Bauvorhaben müssen natürlich die Bauge-setze des jeweiligen Landes  beachtet werden.

Die abPs bedeuten für den mehrgeschossigen Holzbau einen Meilenstein, durch den Wege geebnet werden. So schreibt die MPA Braunschweig in ihrem Abschlussbericht:
Es wurde „… gezeigt, dass die Anforderungen  der …M-HFHHolzR brandschutztechnisch auf der sicheren Seite liegen. Es kann daher auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse – zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit – eine Reduzierung der Anforderungen (z.B. die Verwendbarkeit nichtbrennbarer Dämmstoffe mit einem Schmelzpunkt ≤ 1000 Grad Celsius oder ggf. brennbarer Dämmstoffe) sowie eine Erweiterung auf Konstruktionen in Holz-Massivbauweise, empfohlen werden“.

Die jetzt veröffentlichten drei allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse können auch als Grundlage für die Beurteilung von anderen Wand- und Deckenkonstruktionen herangezogen werden, wenn für die tragende Konstruktion die Feuerwiderstandsdauer berechnet oder mit Brandprüfungen belegt werden kann und vergleichbare Brandschutzbekleidungen ausgeführt werden.

Unter www.informationsdienst-holz.de/arbeitshilfen stehen die Prüfzeugnisse als download zur Verfgung. Grundlagen und weiterführende Informationen sind dem INFORMATIONSDIENST HOLZ spezial „Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Auf-stockungen in Holzbauweise“ zu entnehmen. Bestellung bzw. Down-load unter www.informationsdienst-holz.de - Publikationen – spezial.



News-ID: 08E3BTX2Y8

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