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HDH veröffentlicht einen mit der Zulieferbranche abgestimmten Leitfaden


05.06.08

Der Hauptverband der Holz- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) veröffentlichte jetzt eine mit den Zulieferern abgestimmte Branchenlösung zur Informationsweitergabe über die Anwendung von Chemikalien in Unternehmen. Die Holz- und Möbelindustrie ist somit pünktlich zur Umsetzung der REACH-Verordnung bestens vorbereitet.

Am 1. Juni 2007 ist die europäische Chemikalien-Verordnung „REACH“ (registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals) in weiten Teilen in Kraft getreten. Zunächst wurde daraufhin die europäische Chemikalienagentur in Helsinki (ECHA) eingerichtet. Aus der REACH-Verordnung ergibt sich, dass die Beweislast sicherer Chemikalien künftig bei den Herstellern und Importeuren von Stoffen liegt.

Als Werkzeug zur Umsetzung beginnt am 1. Juni 2008 die Registrierungsphase für chemische Stoffe. Auch die Holz- und Möbelindustrie ist von dieser Verordnung betroffen, denn zulässige Anwendungen von Chemikalien (z.B. Lacke, Klebstoffe, etc.) beim „Nachgeschalteten Anwender“ müssen zukünftig bei der Registrierung berücksichtigt werden. Zusätzlich bestehen für nachgeschaltete Anwender bestimmte Informationspflichten. Um die Rechte und Pflichten aus der ca. 850 Seiten starken Verordnung auf ein für die Holz- und Möbelindustrie zu handhabendes Maß zusammenzufassen und eine Hilfestellung zur notwendigen Informationsweitergabe für Unternehmen bereitzustellen, erstellte der HDH für die angeschlossenen Verbände und Unternehmen einen zweiteiligen Leitfaden. „Dieser mit 26 Seiten lesbare Leitfaden wurde mit „hauptbetroffenen“ registrierenden Stoffherstellern aber auch mit Zulieferern der Lack-, Klebstoff- und PUR-Weichschaum-Industrie abgestimmt, um so eine einfache und sinnvolle Branchenlösung zu erzielen“, sagt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH.

In der Europäischen Gemeinschaft hergestellte und in die EG importierte Stoffe ab einer Tonne pro Jahr müssen durch die REACH-Verordnung zukünftig bei der ECHA registriert werden. Es wurden jedoch Übergangsfristen definiert, die ab 1. Juni 2008 je nach hergestellter oder importierter Stoffmenge 2,5 bis 10 Jahre andauern können. Diese Übergangsfristen können jedoch nur nach erfolgter Vorregistrierung in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit einer vereinfachten Vorregistrierung besteht vom 1. Juni 2008 bis zum 1. Dezember 2008. Stoffe, die vom Hersteller bzw. vom Importeur zu diesem Zeitpunkt nicht registriert oder vorregistriert sind, dürfen nach der jeweiligen Übergangsphase nicht mehr eingesetzt werden („no data, no market“). Unternehmen der Holz- und Möbelindustrie müssen i.d.R. keine Registrierungen durchführen, da Sie im Allgemeinen keine Stoffe herstellen oder importieren, sondern daraus erstellte Zubereitungen (Lacke, Klebstoffe, etc.) anwenden. Laut der REACH-Verordnung gelten diese Unternehmen daher als nachgeschaltete Anwender. Im Verlauf der REACH-Umsetzung gelten für sie jedoch andere Pflichten zur Informationsweitergabe zu Eigenschaften und Verwendung der eingesetzten Chemikalien im Unternehmen. „Wir müssen glücklicherweise nicht an vorderster Front kämpfen, betroffen von der REACH-Verordnung sind wir aber schon“, so Klaas.

Direkte Auswirkungen der Verordnung werden bei allen Unternehmen spürbar sein. Aufgrund der Weitergabe der anfallenden Registrierungsgebühren ist davon auszugehen, dass sich die Preise für Oberflächenbeschichtungen, Klebstoffe, Polsterschäume, Hilfs- und Betriebsstoffe etc. in absehbarer Zeit verteuern. Derzeit geht man außerdem davon aus, dass ca. 5 – 10 Prozent der Stoffe aus ökonomischen Gründen nicht registriert werden und somit wegfallen. Dieses wird eine Abwandlung der Zusammensetzungen bestimmter Zubereitungen (Lacke, Klebstoffe) zur Folge haben. Änderungen der Eigenschaften oder der Verarbeitbarkeit von Zubereitungen, die in der Holz- und Möbelindustrie eingesetzt werden, werden somit wahrscheinlich. Nicht mehr rentable Nischenprodukte können sogar komplett aus dem Lieferprogramm herausfallen.

Einer der Grundgedanken von REACH ist ein transparenter Informationsfluss im gesamten Lebenszyklus von chemischen Stoffen. Dies betrifft auch die konkreten Verwendungen von chemischen Stoffen oder Zubereitungen in der Holz- und Möbelindustrie. Setzt also beispielsweise ein Möbelunternehmen eine Zubereitung ein, so muss unter gewissen Rahmenbedingungen seine konkrete Verwendung in einem Expositionsszenario oder einer sog. Verwendungs- und Expositionskategorie berücksichtigt sein. Diese wird im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthalten sein, welches das Unternehmen von seinem Lieferanten erhält. Sollte diese Anwendung jedoch nicht im SDB aufgeführt sein, darf diese nach der Registrierungsphase nicht mehr durchgeführt werden. Es ist also im Sinne von Unternehmen der Holz- und Möbelindustrie, die Chemikalien verarbeiten bzw. nutzen, dass die eigene Verwendung registriert und im SDB aufgenommen wird. Dafür sieht die Verordnung das Recht für nachgeschaltete Anwender vor, dem Lieferanten die eigene Verwendung in kurzen, allgemeinen Angaben mitzuteilen. Ist der Lieferant nicht selber Registrant, muss dieser diese Informationen in der Lieferkette bis zum Stoffhersteller oder Stoffimporteur weitergeben. Damit wird die Verwendung zu einer identifizierten Verwendung und muss vom Registranten aufgenommen werden, wenn keine konkreten Bedenken dagegen stehen.

Häufig kennen Lieferanten die Anwendungen der gelieferten Zubereitungen in den nachgeschalteten Unternehmen, da diese auf das jeweilige Unternehmen angepasst sind. In vielen Fällen kann jedoch mit einer genauen Bekanntgabe der Verwendung gegebenenfalls ein Betriebsgeheimnis verletzt werden. Um einer Informationsweitergabe mit ausreichend genauer Beschreibung der Anwendung im Hinblick auf einen Know-How-Schutz gerecht zu werden, wurden vom HDH vereinheitlichte Begriffe für die gesamte Holz- und Möbelindustrie bei Treffen mit Vertretern der Lieferkette abgestimmt. Hierbei ergab sich, dass die im HDH-Leitfaden veröffentlichten Standarddokumente (in deutsch und englisch) zur Weitergabe ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, damit der Registrant der (Inhalts-)Stoffe der jeweiligen Zubereitung in die Lage versetzt wird ein Expositionsszenario für den Stoffsicherheitsbericht auszuarbeiten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Holz- und Möbelindustrie damit die erste Branche, die einen Branchenstandard erstellt und diesen mit den betroffenen Registranten abgestimmt hat. Hiermit wird der Aufwand für die Unternehmen der Branche aber auch für die Registranten minimiert. Außerdem entgegnet der HDH mit einer guten Vorbereitung der großen Ungewissheit, die bei vielen Unternehmen in Bezug auf REACH herrscht. Die Branche ist somit für die Umsetzung dieser Verordnung gewappnet. Der HDH-Leitfaden REACH für nachgeschaltete Anwender der Holz- und Möbelindustrie kann bei den Mitgliedsverbänden oder direkt beim HDH unter 02224/9377-0 bzw. d.tigges@hdh-ev.de angefordert werden.



News-ID: 08NU87FKCL

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