Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) unterstützt
Tischler- und Schreinerbetriebe mit einer neuen Checkliste. Es geht um die
Gefährdungsbeurteilung beim Spritzlackieren von Hand im Holzbereich. Die
Checkliste enthält eine Übersicht der technischen Schutzmaßnahmen, die Betriebe
bei dieser Tätigkeit laut Gefahrstoffverordnung treffen müssen. Wer alle
aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon ausgehen: Die gesetzlichen
Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatzgrenzwerte im grünen
Bereich.
Die Checkliste basiert auf so genannten Verfahrens- und stoffspezifischen
Kriterien (VSK). Der BHKH hat solche branchenspezifischen VSK bereits zum Thema
Holzstaub mit entwickelt. Für den Bereich PUR Hotmelts (Schmelzklebstoffe) ist
ein VSK-Verfahren in Vorbereitung.
„Unsere VSK-Checklisten machen die Gefährdungsbeurteilung praktikabel“,
erklärt Hermann Kubat, Vorsitzender des BHKH-Bundesausschusses Betriebstechnik.
„Die Betriebsinhaber müssen sich nicht durch die Handlungsanleitungen des
Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik quälen. Um solche VSK
beneiden uns andere Gewerke!“ Werden sie eingehalten, müssen die strengeren
Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit in diesem Bereich nicht mehr
beachtet werden.
Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-Landesverbände als
Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit. Das Vorgehen anhand der Liste ist
einfach: Der Betriebsinhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er
die jeweilige Schutzmaßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten
und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen. Sind alle
Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und
im Ordner für betriebliche Gefährdungsbeurteilung ablegen. Die Prüfung anhand
der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist
der Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch
fortführen.
Die Checkliste wurde erarbeitet vom BHKH, dem Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin, dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz und
der Holz-Berufsgenossenschaft.
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