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VSK Spritzlackieren - Checkliste entlastet Betriebe


15.05.06

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) unterstützt  Tischler- und Schreinerbetriebe mit einer neuen Checkliste. Es geht um die Gefährdungsbeurteilung beim Spritzlackieren von Hand im Holzbereich. Die Checkliste enthält eine Übersicht der technischen Schutzmaßnahmen, die Betriebe bei dieser Tätigkeit laut Gefahrstoffverordnung treffen müssen. Wer alle aufgeführten Maßnahmen einhält, kann davon ausgehen: Die gesetzlichen Verpflichtungen sind erfüllt und die Arbeitsplatzgrenzwerte im grünen Bereich.

Die Checkliste basiert auf so genannten Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK). Der BHKH hat solche branchenspezifischen VSK bereits zum Thema Holzstaub mit entwickelt. Für den Bereich PUR Hotmelts (Schmelzklebstoffe) ist ein VSK-Verfahren in Vorbereitung.

„Unsere VSK-Checklisten machen die Gefährdungsbeurteilung praktikabel“, erklärt Hermann Kubat, Vorsitzender des BHKH-Bundesausschusses Betriebstechnik. „Die Betriebsinhaber müssen sich nicht durch die Handlungsanleitungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik quälen. Um solche VSK beneiden uns andere Gewerke!“ Werden sie eingehalten, müssen die strengeren Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit in diesem Bereich nicht mehr beachtet werden.

Die neue Checkliste zum Spritzlackieren halten etliche HKH-Landesverbände als Flyer für ihre Mitgliedsbetriebe bereit. Das Vorgehen anhand der Liste ist einfach: Der Betriebsinhaber geht sie Punkt für Punkt durch und kreuzt an, ob er die jeweilige Schutzmaßnahme einhält. Hält er sie nicht ein, muss er nachrüsten und die Wirksamkeit der Maßnahmen nachweisen.
 
Sind alle Schutzmaßnahmen erfüllt, muss er die Liste nur noch datieren, unterschreiben und im Ordner für betriebliche Gefährdungsbeurteilung ablegen. Die Prüfung anhand der Checkliste ist jedes Jahr zu wiederholen. Nach der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss diese auch fortführen.

Die Checkliste wurde erarbeitet vom BHKH, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz und der Holz-Berufsgenossenschaft.

 



News-ID: 08N8DD4UTA

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