Um die Übersicht über die verschiedensten Materialien und Werkstoffe zu behalten, die im Tischlerhandwerk neben Massivholz Verwendung finden, gibt es eine Reihe von Europäischen Normen, die Klassifizierungsmerkmale und auch Definitionen regeln.
Mit 1. April 2005 wurden folgende Dokumente als ÖNORMEN veröffentlicht: Die neue ÖNORM EN 309 - sie ersetzt die bisher gültige Ausgabe aus 1992 - regelt die Definition und Klassifizierung von Spanplatten. Eine Spanplatte ist demnach ein plattenförmiger Holzwerkstoff, hergestellt durch Verpressen unter Hitzeeinwirkung von kleinen Teilen aus Holz (zB Holzspänen, Hobelspänen, Sägespänen) und/oder anderen lignozellulosehaltigen Teilchen, wie Flachsschäben, Hanfschäben, Bagasse, Stroh, mit einem polymeren Klebstoff. Die Klassifizierung erfolgt nach Herstellungsverfahren, Oberflächenbeschaffenheit, Form, Größe und Form der Teilchen, Plattenaufbau und Verwendungszweck.
Definitionen, Anforderungen und die Klassifizierung für Furnier-schichtholz (LVL) für allgemeine Zwecke und zur Verwendung im Bauwesen regelt ÖNORM EN 14279. Sie werden nach ihrem Einsatzbereich - Trockenbereich, Feuchtbereich und Außenbereich - unterschieden. Wichtige Anforderungen betreffen die biologische Dauerhaftigkeit und die Qualität der Verklebung sowie die Formaldehydabgabe. Dazu wird im Nationalen Vorwort ausdrücklich auf die in Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Formaldehydverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 194/1990) verwiesen: Demnach dürfen Holzwerkstoffe nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die von ihnen verursachte Ausgleichkonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraums 0,1 ml/m³ (ppm) überschreitet.
Die wesentlichen Eigenschaften für Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen definiert ÖNORM EN 13986. Sie gilt für Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen in Form von Massivholzplatten, Furnierschichtholz, Sperrholz, Platten aus langen, schlanken, ausgerichte-ten Spänen, kunstharzgebundenen und zementgebundenen Spanplatten, Faserplatten nach dem Nassverfahren und Platten nach dem Trockenverfahren. Sie können chemische Substanzen zur Verbesserung des Brandverhaltens und der Widerstandsfähigkeit gegen biologischen Befall z.B. durch Pilze und Insekten enthalten. Außerdem behandelt die Norm geeignete Prüfverfahren zur Bestimmung der Eigenschaften, die Bewertung der Konformität sowie die Anforderungen an ihre Kennzeichnung.
Holzbearbeitungsmaschinen. Um gefahrloses Arbeiten zu gewährleisten, gibt es inzwischen ein umfangreiches Normenwerk, das sicherheitstechnische Anforderungen für Maschinen zur Holzbearbeitung regelt. Vor kurzem ist Teil 15 der ÖNORM EN 1870 erschienen. Er beschreibt die Maßnahmen für die Reduzierung von Gefährdungen und zur Begrenzung der Risiken an Mehrfachablängkreissägemaschinen mit mechanischem Vorschub für das Werkstück und Handbeschickung und/oder Handentnahme, die mit einem Sägeblatt-Antriebsmotor ausgerüstet sind und zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz (mit Kunststoffkanten und/oder Kunststoff-/ Aluminium beschichtet).
Hinweis Erhältlich sind ÖNORM EN 309 "Spanplatten -
Definition und Klassifizierung"
ÖNORM EN 14279 "Furnierschichtholz (LVL) - Definitionen, Klassifizierung und
Spezifikationen"
ÖNORM EN 13986 "Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften,
Bewertung der Konformität und Kennzeichnung"
ÖNORM EN 1870-15 "Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen -
Kreissägemaschinen; Teil 15: Mehrfachablängkreissägemaschinen mit
mechanischem Vorschub für das Werk-stück und Handbeschickung und/oder
Handentnahme" im Webshop
http://www.on-norm.at/shop
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