Aus gegebenem Anlass weist der Gesamtverband Deutscher Holzhandel
e.V. (GD Holz) darauf hin, dass bei einer Beilagenwerbung des Baumarktbetreibers
Hornbach Terrassendielen fälschlich mit der Holzartenbezeichnung Bangkirai
(Keruing) und mit einem Zertifikat des Forest stewardship council (FSC) beworben
worden sind.
Nach einer juristischen Abmahnung des GD Holz musste sich Hornbach in einer
Unterlassungserklärung verpflichten, diese Art der Werbung nicht zu
wiederholen.
Nach Recherchen des GD Holz und der Auskunft der FSC Arbeitsgruppe
Deutschland liegt dem Unternehmen lediglich ein Zertifikat für Holzarten
vor, die nicht den Qualitätsanspruch von Bangkirai erreichen.
Da es sich bei Bangkirai und Keruing um unterschiedliche Holzarten handelt,
ist die Holzartenbezeichnung Bangkirai (Keruing) nicht zulässig. Wenn es sich –
wie beworben - um FSC zertifizierte Ware handelt, muss diese auch eindeutig als
Keruing oder die entsprechende Holzart bezeichnet werden – aber nicht als
Bangkirai.
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