Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) und die Verbände der Forst- und Holzwirtschaft haben
Einvernehmen darüber erzielt, den Inter-ministeriellen Ausschuss „Entwicklung
und Zusammenarbeit der Forst- und Holzwirtschaft im BMVEL“ als Bindeglied
zwischen Wirtschaft und Politik zu optimieren und politisch
aufzuwerten.
Damit wird gemeinsam mit dem BMVEL ein weiterer Baustein zur Umsetzung der
Charta für Holz eingeleitet. Die Verbände begrüßen, dass das BMVEL die
vereinbarten Maßnahmen zur Umsetzung der Charta für Holz entschlossen
vorantreibt. Insbesondere die laufende Ausschreibung einer Clusterstudie, mit
der Entwicklungspotentiale der Forst- und Holzwirtschaft in Deutschland
aufgezeigt werden sollen, ist ein weiterer wichtiger Schritt.
„Unser Ziel ist es, an der Nahtstelle zur Politik die Strukturen aufzuwerten,
die eine Diskussi-onsplattform für wirtschaftliche Aspekte der Branche bieten,
um die Charta für Holz wir-kungsvoll umzusetzen“, so der Sprecher des Deutschen
Holzwirtschaftsrates, Dr. Wilhelm Vorher. Der Ausschuss hat die Aufgabe,
durch sachverständige Beratung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit eine verstärkte Zusammenarbeit der Forst- und Holzwirtschaft zu fördern
und die Lösung von Aufgaben und Problemen der Forst- und Holzwirtschaft
kommender Jahre vorzubereiten. Der Ausschuss kann den Bundesressorts
Empfehlungen geben.
Der Wunsch von Forst- und Holzwirtschaft ist es, so der Präsident der
Arbeitsgemeinschaft der Waldbesitzerverbände, Michael Prinz zu Salm-Salm, „den
Interministeriellen Ausschuss zu einem Teil des Netzwerkes Forst / Holz
weiterzuentwickeln“. Es ist deshalb vorgesehen, zusätzlich zum Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen,
für Bildung und Forschung und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu
den Ausschussberatungen hinzuzuziehen. Vertreten sind künftig neben den
Dachverbänden von Forst- und Holzwirtschaft (DHWR, DFWR und AGDW), der
Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFH) und dem
Holzabsatzfonds (HAF) auch die Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR). Die
Fachagentur nachwachsende Rohstoffe und die Deutsche Gesellschaft für
Holzforschung (DGfH) werden verstärkt in die Arbeit einbezogen. Zur Vorbereitung
der Ausschussberatungen können jederzeit Sachverständige hinzugezogen werden.
„Darüber hinaus ist es notwendig, Themen der Forst- und Holzwirtschaft auf
hoher politischer Ebene zu besprechen“ betonte der Präsident des Deutschen
Forstwirtschaftsrates, Hermann Ilaender und begrüßte, künftig auf
Präsidentenebene mit der Spitze des BMVEL zusammen zu treffen. Diese Konferenz
wird einmal im Jahr durchgeführt und vom Interministeriellen Ausschuss
vorbereitet.
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