Der gemeinsame Arbeitskreis Werksvermessung des Deutschen
Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) und des Verbandes der Deutschen Säge- und
Holzindustrie e.V. (VDS) hat in der Sitzung vom 03.03.2005 eine Einigung
über grundsätzliche Messverfahren für Rundholzqualitätsmerkmale erzielen
können.
Derzeit wird an den Ermittlungsanforderungen für die Parameter
Abholzigkeit, Ovalität und Krümmung von Langholz und Stammabschitten gearbeitet.
Sie werden als Grundlage für kaufvertragliche Vereinbarungen zur
Rundholz-Qualitätsbewertung dienen. Damit wird der technische Teil der im Januar
2005 von den Verbänden unterzeichneten Rahmenvereinbarung wie vorgesehen
ergänzt. Der technische Fortschritt und aktuelle Praxisanforderungen konnten in
das neue Regelwerk integriert werden. Ein Hauptanliegen von DFWR und VDS war
zudem, mit der Neufassung die Rahmenvereinbarung auch außerhalb Deutschlands
anwendbar zu machen. Nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten ab April 2005
sollen ab dem 01.10.2005 alle Betriebe, die Rundholz nach Werksmaß beziehen,
zertifiziert sein, so dass der Rundholz-verkauf im Inland und im Export nur noch
auf Basis der gemeinsam entwickelten Qualitäts-standards abgewickelt
wird.
Die Verbände weisen nochmals darauf hin, dass Zulassungen zur
Werksvermessung, die auf der Basis des alten Anforderungskataloges erteilt
worden sind, ihre Gültigkeit für die Laufdauer der entsprechenden Zertifikate
behalten.
Der allgemeine Teil der neuen Rahmenvereinbarung kann von der Website www.werksvermessung.org
heruntergeladen werden. Der neuen technischen Anlagen zur Rahmenvereinbarung
werden dort nach Fertigstellung ebenfalls veröffentlicht.
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